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Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende

1. Kindergeld

Alle Eltern, unabhängig von ihrem Familienstand, erhalten Kindergeld. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld aktuell 250 Euro pro Monat (Stand: 2024).

2. Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er beträgt bis zu 250 Euro pro Kind und Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

3. Unterhaltsvorschuss

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, haben Alleinerziehende Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes:

  • Bis 5 Jahre: 187 Euro pro Monat
  • 6 bis 11 Jahre: 252 Euro pro Monat
  • 12 bis 17 Jahre: 338 Euro pro Monat

4. Elterngeld

Elterngeld gibt es für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Es beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, abhängig vom Einkommen vor der Geburt.

5. Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Die Höhe hängt vom Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und den Mietkosten ab. Die Freibeträge wurden 2024 kräftig erhöht. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen.

6. Bildung und Teilhabe

Kinder aus einkommensschwachen Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dazu gehören Zuschüsse für Schulbedarf, Ausflüge, Mittagessen in der Schule oder Kita sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsmitgliedschaften).

7. Steuerliche Entlastungen

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro pro Jahr (Stand: 2024). Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro.
  • Kinderfreibeträge: Zusätzlich zum Kindergeld gibt es Kinderfreibeträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern.

8. Hartz IV (Bürgergeld)

Falls das Einkommen trotz der oben genannten Unterstützungen nicht ausreicht, können Alleinerziehende Bürgergeld (früher Hartz IV) beantragen. Diese Leistung umfasst die Grundsicherung für Arbeitsuchende und deckt den Lebensunterhalt und die Wohnkosten ab.

9. Weitere Unterstützung

  • Betreuungszuschuss: In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Zuschüsse für die Betreuung von Kindern in Kita oder Tagespflege.
  • Bildungskredite und -darlehen: Für Weiterbildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen gibt es spezielle Kredite und Darlehen.

Es ist wichtig, sich bei den jeweiligen Stellen (z.B. Jugendamt, Jobcenter, Familienkasse) über die genauen Bedingungen und Antragsverfahren zu informieren, da sich die Regelungen und Beträge ändern können. Zudem können lokale Beratungsstellen wie die Caritas oder der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Unterstützung bei der Beantragung der verschiedenen Leistungen bieten.

(Bild von lookstudio auf Freepik)

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