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Maßnahmen für den Finanz-Crash

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Sie auf dem Weg zum Vermögensaufbau zu begleiten. Dazu zählen für mich aber auch Tipps zur Vermögenssicherung.

Sehen Sie sich den Schuldenstand der Bundesrepublik an, also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung. https://www.steuerzahler.de/aktion-position/staatsverschuldung/dieschuldenuhrdeutschlands/

Zusätzlich kommen noch die Target2-Schulden hinzu. Durch den Leistungsbilanzüberschuss haben wir über 1 Billionen an Forderungen gegenüber unseren Ausfuhrpartnern angehäuft. Es ist un­wahr­scheinlich, dass diese Forderungen beglichen werden. Wir sind wie ein Wirt, der anschreiben lässt. Die Abschreibung dieser Forderungen wird auf den deutschen Sparer zukommen.

Frau Lagarde wird jetzt den Klimawandel in den Aufgabenbereich der EZB nehmen. Die Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, stimmt zu.

Bargeldverbot

Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr neu aufgelegt. Dann wird es wohl den 200-er treffen. Selbst in der Bargeldfreundlichen Bundesrepublik wird allmählich immer mehr mit Karte bezahlt. Es gibt schon Gedankenspiele für unterschiedliche Preise, je nachdem, ob man mit Karte oder bar bezahlt. Solange es Bargeld gibt, können keine Negativzinsen durchgesetzt werden.

Bargoldverbot

Mit jeder Novelle wird die Grenze, an die Goldtransaktionen zu melden sind, gesenkt. Zurzeit sind es 1.999 € zu senken.

Vermögensabgabe

Eine Zwangsabgabe gab es schon in Zypern. Jetzt sind einige Ministerpräsidenten und Christina Lagarde vom IWF für eine 10-prozentige Abgabe. Selbst die Bundesbank erwägt es für absolute Ausnahmesituationen. Es ging unter in den Nachrichten. Es gab keinen Aufschrei. Wird es bei 10 % bleiben? Dies wird jeden Haushalt mit einem positiven Vermögen treffen, nicht nur die Reichen! Gehen Sie mal nicht von einem Freibetrag von 100.00 Euro aus.

Entwertung Altersvorsorge

Mit der CAC-Klausel (Kollektive Handlungsklausel) wird die Entwertung der Altersvorsorge vorbereitet.

Immobiliensteuern

Immobilien sind bestens erfasst und nicht zu verbergen. Der Mikrozensus 2011 hat die elektronischen Grundbücher aktualisiert.

Die Grunderwerbssteuer beträgt heute schon in einigen Bundesländern 6,5 %.

Welche Möglichkeiten habe ich?

  1. Legen Sie sich einen Lebensmittelvorrat für mehrere Wochen an. Wenn es zum Finanzkollaps kommt, sind die Regale schnell leergeräumt.
    Zum Tauschen eignen sich Kaffee, Alkohol und Zigaretten.
    Vergessen Sie die Hygieneartikel nicht!
  2. Halten Sie Gold und Silber physisch zu Hause. Glauben Sie, dass Sie im Fall der Fälle einen Zugang Bankschließfach haben?
    Kaufen Silber in 1 Unze-Stücke, Gold eher kleiner.
    Erzählen Sie auch besten Freunden nichts davon.
  3. Halten Sie nicht mehr als 100.000 Euro pro Konto. Da die Grenze fallen könnte, eher weniger.  Am besten mehrere Konten aus unterschiedlichen Girokreisen wie Sparkassen und Volksbanken
  4. Eröffnen Sie Konten auch in anderen Ländern außerhalb des Euros wie Schweiz und Liechtenstein.
  5. Legen Sie sich einen Bargeldvorrat von mindestens zwei Monaten zu Hause an. Es darf auch gerne andere Währungen wie USD und norwegische Kronen sein. Achten Sie auf kleine Stückelungen.
  6. Investieren Sie nur in kurzfristigen Anleihen des Bundes
  7. Läuft Ihr Immobilien-Darlehen in wenigen Jahren ab? Dann sichern Sie sich die niedrigen Zinsen mit einem Forward-Darlehen
  8. Lassen Sie die Grundschuld stehen. Dann kann der Finanzminister keine Zwangshypothek eintragen.
  9. Begrenzen Sie Ihre Investments in Lebensversicherung, Bankkonten, Anleihen.
  10. Streuen Sie Ihre Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
    – Ich empfehle Mastercard als Gewinner des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
    – McDonalds hat sich gewandelt. Die Filialen sind moderner geworden. Es gibt jetzt sogar fleischlose Burger. Die Filialen werden zunehmend automatisiert. Das spart Kosten und erhöht den Gewinn
    – Ich bin in Diageo investiert. Kennen Sie nicht? Glaube ich nicht. Sie kennen nicht Johnny Walker, Gordons Gin, Dom Perignon oder Smirnoff Vodka? In Krisenzeiten wird eher noch mehr getrunken.
  11. Nutzen Sie die Steuerfreigrenzen für Geschenke an Familienangehörige für Ihr Vermögen. Fragen Sie vorher Ihren Steuerberater
  12. Welche Investitionen können Sie vorziehen?

Gesetzliche Grundlagen

Der Staat hat einige Möglichkeiten, sich das Geld für die Schuldentilgung auf anderem Wege als mit Steuern zu besorgen. Die schleichende Enteignung durch die niedrigen Zinsen wird den Politikern nicht reichen.

Grundgesetz

Schauen Sie sich den Absatz 2 des Artikel 14 des Grundgesetzes an:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Lastenausgleichsgesetz

Es gibt noch ein weiteres Gesetz, das Lastenausausgleichsgesetz.

Das LAG vom 14. August 1952 hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren.

Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948 berechnet. Die Abgabe belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren. Durch die Verteilung auf viele Jahre betrug die Belastung nur 1,67 % pro Jahr.

2011 wurde es aktualisiert. Es ist legal, jederzeit auf deutsche Immobilien eine Zwangshypothek zu erheben.

AO § 30a

Mit der Änderung des § 30a Abgabenordnung wurde das Bankgeheimnis endgültig abgeschafft.

SAG

2014 wurde das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz verabschiedet. Der Bundestagspräsident wünschte sich, dass dieses Gesetz geheim bleibt.

Bank-Kunden, Versicherungsunternehmen, gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, Steuerbehörden, Insolvenzverwalterkonten und nicht gesetzliche Versorgungswerke werden mit ihren Einlagen herangezogen

Versicherungsaufsichtsgesetz

Die Auszahlung von Leistungen kann verweigert werden. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt.

(Foto von Chris Liverani auf Unsplash)

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