Wer im Ruhestand arbeitet, zahlt mitunter zu viel an die Krankenkasse.
Wenn Sie neben der Altersrente noch Vollzeit arbeiten, kann es sein, dass Sie zuviel Beiträge zahlen. Weil Sie die Beitragsbemessungsgrenze (BBMG)überschritten haben, können Sie sich die Beiträge oberhalb der BBMG von der Krankenkasse erstatten lassen.
Näheres auf www.test.de/fruehrente
(Quellen: Finanztest Mai 2024, Bild von Azam Ishaq auf Pixabay)