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Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker-Dienstleistungen

(Image by PayPal.me/FelixMittermeier from Pixabay)

1. Allgemeine Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerker-Dienstleistungen:

In Deutschland können private Haushalte Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dies fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Die steuerliche Absetzbarkeit gilt sowohl für Renovierungs- als auch für Instandhaltungsarbeiten im eigenen Haushalt.

2. Welche Arbeiten sind absetzbar?

Typische Handwerkerleistungen, die absetzbar sind, umfassen Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Sanitärarbeiten, Dachreparaturen und andere Renovierungsarbeiten.

Die Arbeitskosten sowie die Materialkosten können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.

In der NEbenkostenabrechnung Ihres Vermieters finden Sie einige Positionen wie Hausmeister und Winterdienst.

3. Höchstbetrag und Steuervorteile:

Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es also 1.200 Euro bei der Steuererklärung zurück (Quelle: § 35 a EStG).

Liebe Mieter, auch Sie profitieren von dieser Regelung. Schauen Sie in Ihre Nebenkosten-Abrechnung. Finden sie dort Gartenpflege, Hausmeister, Treppenreinigung?

4. Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:

Der Steuerpflichtige muss die Rechnung per Überweisung bezahlen, um die Handwerkerleistungen geltend machen zu können.

Die Dienstleistungen müssen im eigenen Haushalt erbracht werden, nicht in vermieteten Immobilien.

5. Wie die Absetzbarkeit beantragt wird:

Die Kosten für die Handwerkerleistungen werden in der Einkommensteuererklärung angegeben.

Belege, Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten aufbewahrt werden.