Ein Mini-Job ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland, bei der die Einkünfte oder die Arbeitszeit eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Mini-Jobs bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einige Vorteile, wie zum Beispiel geringere Sozialabgaben und eine unkomplizierte Handhabung bei der Anmeldung und Abrechnung.
Hier sind die wichtigsten Aspekte und die relevanten Werte und Grenzen für 2025:
1. Verdienstgrenze
- Maximaler Verdienst: Ein Mini-Job ist in der Regel auf ein monatliches Einkommen von 538 Euro begrenzt. Diese Grenze gilt für den Zeitraum bis Dezember 2024. Ab Januar 2025 sind es 556 Euro.
- Berechnung: Das Einkommen darf in keinem Monat über 556 Euro liegen. Wenn der Verdienst in einem Monat diesen Betrag übersteigt, wird der Mini-Job sozialversicherungspflichtig, und der Arbeitnehmer wird als regulär beschäftigt behandelt. Das streiten sich die Gelehrten. Manche erlauben zweimal im Jahr eine unvorhergesehen Überschreitung.
2. Arbeitszeit
- Die Arbeitszeit wird durch den Verdienst und den Stundenlohn bestimmt. Ein Arbeitnehmer kann je nach Stundenlohn unterschiedlich viele Stunden im Monat arbeiten, solange der Verdienst die Grenze von 556 Euro nicht überschreitet.
- Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro (Mindestlohn 2025) könnte eine Person etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die 556-Euro-Grenze zu überschreiten.
3. Sozialversicherungsbeiträge
- Krankenversicherung: Mini-Jobber sind in der Regel über die sogenannte „Minijob-Zentrale“ krankenversichert, sofern sie keine anderweitige Hauptversicherung (z. B. über die Familie oder durch eine andere Beschäftigung) haben.
- Rentenversicherung: Mini-Jobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall müssen sie jedoch einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung leisten.
- Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung: Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen bei einem Mini-Job in der Regel nicht gezahlt werden, aber Beiträge zur Pflegeversicherung sind fällig, wenn der Mini-Jobber nicht anderweitig versichert ist.
4. Steuern
- Ein Mini-Job wird pauschal mit 2% vom Arbeitgeber versteuert. Dies umfasst die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.
- Arbeitnehmer zahlen bei einem Mini-Job in der Regel keine eigenen Steuern, solange ihr Gesamteinkommen aus allen Quellen unter dem Steuerfreibetrag liegt.
5. Mehrere Mini-Jobs
- Wenn jemand mehrere Mini-Jobs hat, wird das gesamte Einkommen aus diesen Jobs zusammengerechnet. Wenn die Summe aus mehreren Mini-Jobs insgesamt 520 Euro im Monat überschreitet, verliert der Arbeitnehmer den Status eines Mini-Jobbers, und es gelten die normalen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für reguläre Arbeitsverhältnisse.
6. Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigungen
- Es gibt einige Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten. So können zum Beispiel Studierende oder Rentner, die einen Mini-Job ausüben, von bestimmten Regelungen zur Sozialversicherung profitieren.
7. Mini-Job auf Abruf
- Es ist auch möglich, einen Mini-Job auf Abruf auszuüben, wobei die Stunden flexibel vereinbart werden können. Auch hier muss der monatliche Verdienst unter der Grenze von 556 Euro liegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Mini-Job 2025 eine einfache Möglichkeit zur zusätzlichen Einkommensquelle bietet, solange der Verdienst die 556-Euro-Grenze nicht überschreitet. Wenn diese Grenze überschritten wird, müssen höhere Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden, und der Arbeitnehmer wird sozialversicherungspflichtig.
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