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Geringverdiener erhalten im Alter einen Rentenaufschlag

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, der soll im Alter nicht unter Armut leiden. Für Geringverdiener gibt es nun die Chance, einen Zuschlag zu ihrer Rente zu erhalten. Die Rentenansprüche können durch die Grundrente also aufgestockt werden. Wie hoch, fällt in jedem Einzelfall unterschiedlich aus.

Wer hat Anspruch auf einen Rentenaufschlag?

Den Zuschlag auf die Rente sollen alle erhalten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Er soll zunächst gestaffelt und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen.

Welche Bedingungen gelten für die Grundrente?

Um die Grundrente zu erhalten, müssen die an die Rentenkasse einbezahlten Beiträge zwischen 30 und 80% des aktuellen Durchschnittseinkommens liegen. Im Jahr 2019 waren dies 972 bis 2.593 Euro brutto.
 
Nach dem Kabinettsbeschluss sollen diejenigen den vollen Rentenaufschlag bekommen, deren verfügbares Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro bei Alleinlebenden und bei maximal 1.950 Euro bei Paaren (Eheleute oder Lebenspartner) liegt.
 
Liegt das verfügbare Einkommen bei alleinlebenden Rentern zwischen 1.250 Euro und 1.600 Euro, wird es zu 60% auf die Grundrente angerechnet. Dazu ein Beispiel: Hat ein alleinlebender Rentner ein verfügbares Einkommen von 1.300 Euro, liegt er damit 50 Euro über der Grenze (1.250 Euro für Alleinlebende). Diese 50 Euro werden dann zu 60%, also mit 30 Euro angerechnet, d.h. „abgezogen“. Die Grundrente fällt dadurch 30 Euro niedriger aus. Das gleiche gilt für Paare, wenn ihr verfügbares Einkommen zwischen 1.950 und 2.300 Euro liegt – es wird ebenfalls zu 60% angerechnet.
Einkommen von mehr als 1.600 Euro bei Alleinlebenden beziehungsweise 2.300 Euro bei Paaren sollen zu 100% auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Das bedeutet: Hat ein Single ein Einkommen von 1.700 Euro, liegt er 100 Euro über der „1.600 Euro-Grenze für Singles“. Demnach vermindert sich seine Grundrente um 100 Euro.

Muss man die Grundrente beantragen?

Die Grundrente muss nicht beantragt werden – sie soll automatisch von der Rentenversicherung berechnet werden. Diesen Prozess bis 01. Januar 2021 aufzubauen, ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung zeitlich kaum zu schaffen. Und auch teuer: Allein im Einführungsjahr würden die Verwaltungskosten „voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro betragen und damit mehr als 25% der Leistungsausgaben für die Grundrente“, heißt es in einer Stellungnahme der Rentenversicherung.

Wer profitiert von der Grundrente?

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen im Startjahr 2021 zunächst 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren. Profiteure sind zu 70% Frauen. Die meisten leben in Westdeutschland, ein Viertel in Ostdeutschland. Laut Gesundheits- und Arbeitsministerium „bekommen diejenigen eine Grundrente, die sie wirklich brauchen“.
 
Daran äußert die Deutsche Rentenversicherung Kritik: Das Ziel, den wirklich Bedürftigen zu helfen, droht die Grundrente zu verfehlen. Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass die Grundrente an eine lange Pflichtversicherungszeit gebunden ist. Damit würden Bürger mit häufigen Wechseln zwischen Selbstständigkeit und versicherungspflichtiger Beschäftigung die Grundrente gerade nicht in Anspruch nehmen können. Was erschwerend hinzukommt: Zeiten, in denen der Betroffene arbeitslos war, würden bei den nötigen Beitragszeiten nicht berücksichtigt.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Basis der Berechnung sind die sogenannten Entgeltpunkte. Mit ihnen wird die Rente insgesamt errechnet. Diese Punkte werden im Fall einer Grundrente nach einer komplizierten Rechnung aufgestockt: Nach den Plänen von Minister Heil ab 33 Beitragsjahren zunächst ein wenig, für 35 Jahre dann fast verdoppelt.
 
Ein Beispiel: Eine Friseurin hat 40 Jahre voll gearbeitet und dabei etwa 40% des Durchschnittslohns verdient. Derzeit kommt sie auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente käme sie künftig auf 933,66 Euro.

Was kostet die Grundrente?

Minister Heil will die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanzieren, unter anderem aus der geplanten europäischen Steuer auf Aktienkäufe. Das Arbeitsministerium rechnet im ersten Jahr mit Kosten von 1,3 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2025 könnten die Kosten laut Gesetzentwurf auf rund 1,7 Milliarden Euro steigen. Der Grund: Man rechnet damit, dass die Rente an sich steigt.
 
Dazu kommt Kritik aus der Union: Aus Sicht der Union ist die Finanzierung der Grundrente derzeit völlig ungeklärt. Die bisherigen Pläne, die Grundrente durch eine Finanztransaktionssteuer zu finanzieren, sind nicht ausgereift und ihre Einführung im europäischen Kontext ist noch nicht absehbar.
 
Hinweis: Die genannten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand Mitte Februar 2020.

(Image by Robin Kadura from Pixabay)

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